Privatrechtsschutz - für welche Situationen wird einer gebraucht?
Mittlerweile kann man eine Vielzahl von Versicherungen abschließen. Ein großer Teil von ihnen ist sinnvoll, doch noch immer gibt es einige Versicherungen, die für die meisten Menschen unnötig sind. Welchen Schutz man wirklich benötigt kommt immer auf die eigene Lebenssituation an. Neben den unverzichtbaren Versicherungen, wie Privathaftpflicht, Krankenversicherung oder Kfz- Haftpflicht als Autobesitzer, gibt es eine Vielzahl von Versicherungen, die zwar ratsam aber nicht existenziell oder verpflichtend sind, dazu gehört auch der Privatrechtsschutz. Obwohl man versucht immer verantwortungsbewusst zu handeln und Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen, kann es doch immer zu einer Situation kommen, in der man gezwungen ist um sein Recht zu kämpfen oder in der Lage sein muss sich zu verteidigen. Wer da keinen Privatrechtsschutz hat, muss sich auf hohe Kosten einstellen. Im alltäglichen Leben kann es viele Situationen geben, in denen der Gang zum Anwalt oder sogar vor ein Gericht nötig oder empfehlenswert ist, wenn man sein Recht durchsetzen möchte. Leider kann dieser Gang sehr teuer werden, was viele Menschen davon abschreckt juristischen Beistand zu suchen. Einen Privatrechtsschutz gibt einem die Möglichkeit, sich auch ohne eigene Kosten zur Wehr zu setzen.
Über 1,8 Mio. Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten sowie knapp 800.000 Verfahren vor Strafgerichten finden jährlich in Deutschland statt. An dieser hohen Zahl erkennt man, wie wichtig ein Privatrechtsschutz eigentlich ist. Wer sich also absichern möchte, um sich im Ernstfall professionell beraten und verteidigen zu können, sollte unbedingt über den Abschluss eines Privatrechtsschutz nachdenken. Denn schließlich kann es jeden von uns einmal treffen.
Für welche Fälle braucht man einen Privatrechtsschutz?
Viele Menschen schließen keinen Privatrechtsschutz ab, da sie der Meinung sind, dass sie so eine Versicherung nicht brauchen. Aber wie kann man sich sicher sein, dass man einen Privatrechtsschutz nicht braucht? Alleine im Alltag gibt es genügend Situationen, die zu einem Gerichtsverfahren führen können. Man muss nur an den Straßenverkehr denken. Nur eine Sekunde nicht aufgepasst und schon ist es geschehen, man sitzt seinem Vordermann auf der Stoßstange. Man ist sich ganz sicher, dass der Vordermann ohne Grund abrupt abgebremst hat, er ist natürlich anderer Meinung. Schon bei diesem Vorfall kann man froh sein, wenn man einen Privatrechtsschutz hat. Aus so einem kleinen Auffahrunfall, bei dem oft niemand verletzt wird, kann sich ein Gerichtsverfahren entwickeln. Da keine der beiden Parteien die Schuld für den Unfall übernehmen wollen, muss die Schuldfrage vor Gericht geklärt werden. Bevor es jedoch zum Gericht geht, muss man einen Anwalt suchen, sich mit ihm beraten, den Prozess vorbereiten und vieles mehr. Das geht mit dem Privatrechtsschutz ganz einfach, denn der empfiehlt unter anderem einen guten Fachanwalt in Ihrer Nähe. Die Kosten von der ersten Beratung bis hin zum Ende des Gerichtsprozesses werden durch den Privatrechtsschutz übernommen. Mit der Sicherheit, dass man keine Kosten tragen muss, kann man dem Verfahren entspannter entgegen blicken.
Welche Kosten übernimmt der Privatrechtsschutz?
Eine weitere Situation, in der man einen Privatrechtsschutz in Anspruch nehmen kann, ist bei Streitigkeiten unter Nachbarn. Solche Streitfälle nehmen in Deutschland immer weiter zu. Ein kleiner harmloser Streit kann plötzlich vor dem Gericht landen und man ist gezwungen, sich zu verteidigen. Ist man ohne Privatrechtsschutz dazu in der Lage? Kann man sich die Kosten für einen Anwalt und ein Gerichtsverfahren leisten? Ohne Privatrechtsschutz muss man alle anfallenden Kosten selber tragen und diese vielleicht noch jahrelang abzahlen. In einigen Fällen können noch Kosten für Sachverständige, Zeugen und Entschädigungen hinzukommen, so kommt man schnell auf einen Betrag in einem fünf- oder sogar sechs-stelligen Bereich. Aus diesem Grund sollte man einen Privatrechtsschutz in Erwägung ziehen. Die monatlichen Kosten für so eine Versicherung sind, besonders wenn man sie im Vergleich zu den Kosten sieht, die bei Rechtsstreitigkeiten anfallen können, gering.
Wer ist durch den Privatrechtsschutz abgesichert?
Versichert ist natürlich der Versicherungsnehmer, auf dessen Name der Privatrechtsschutz Versicherungsvertrag läuft. Neben ihm sind beim Privatrechtsschutz aber auch der Ehepartner sowie der Lebenspartner abgesichert, wenn dieser im Vertrag erwähnt wird. Zudem sind alle im Haushalt lebenden Kinder mitversichert, die nicht verheiratet sind und kein eigenes Einkommen haben. Es gibt bei vielen Versicherungen übrigens einen speziellen Single-Tarif für den Privatrechtsschutz. Dieser Tarif ist für Alleinstehende ohne Kinder, die von einem günstigeren Beitrag profitieren können. Sollte man im Laufe der Zeit eine Partnerschaft eingehen oder Kinder bekommen, kann man den Schutz der Privatrechtsschutz ganz einfach erweitern, so dass er zu der neuen Lebenssituation passt. Für Senioren ab meist schon 55 Jahren, gibt es bei vielen Versicherern ein spezielles Angebot. Da Menschen im höheren Alter meist nicht mehr berufstätig sind, können sie von günstigen Beiträgen profitieren, wenn sie eine Privatrechtsschutz mit Senioren-Tarif abschließen. Selbstständige, die mit ihrer Tätigkeit mehr als 10.000 Euro im Jahr umsetzen, müssen bei der Privatrechtsschutz den Tarif für Selbstständige abschließen.
Was ist beim Privatrechtsschutz ausgeschlossen?
Wie bei anderen Versicherungsarten, ist auch bei der Rechtsschutz Versicherung nicht alles abgesichert. Ausnahmen gibt es nämlich immer. So sind beispielsweise Scheidungen oder Scheidungsfolgen nicht versichert. Die meisten Versicherer decken aber diesbezüglich die Beratung bei einem Anwalt ab. Auch nicht im Privatrechtsschutz enthalten sind alle Verfahren, die mit dem Kauf oder Bau einer Immobilie zusammenhängen oder Auseinandersetzungen unter den Versicherten (Bsp. Ehemann gegen Ehefrau). Ebenfalls nicht unter den Versicherungsschutz des Privatrechtsschutz fallen Straftaten oder Schäden die mit Vorsatz begangen werden.
Gibt es beim Privatrechtsschutz Extra-Leistungen?
Viele Versicherer bieten beim Privatrechtsschutz zusätzliche Leistungen an, die oft ohne Extra-Beitrag in Anspruch genommen werden können. Dazu zählt, dass der Versicherungsschutz ohne Aufpreis auch in ganz Europa und allen Anliegerstaaten des Mittelmeers wie auch auf den Kanarischen Inseln und Madeira besteht. Befindet man sich im Urlaub, auch außerhalb Europas, gilt der Versicherungsschutz ebenfalls, allerdings nur für sechs Wochen (höchstens 12 Wochen). Der Auslandsaufenthalt darf jedoch nicht aus beruflichen Gründen erfolgen. In diesem Fall besteht kein Privatrechtsschutz. Die Suche nach dem richtigen Anwalt, je nach Rechtsfall, ist auch inklusive. Oft kann man sich unter einer Hotline beraten lassen, einen Anwalt finden, der für den speziellen Fall der Beste wäre oder eine kurze Erstberatung erhalten. Für diese telefonische Beratung fallen keine Extrakosten an. Lediglich nur die Telefonkosten. Viele Versicherer bieten aber auch kostenlose Hotlines an.
Da das Internet als Reisebüro oder Supermarkt immer beliebter wird, muss man sich auch Gedanken um den Schutz im weltweiten Netz machen. Beim Privatrechtsschutz ist in den meisten Fällen auch ein Internet- Rechtsschutz enthalten. Wenn es zu Rechtsstreitigkeiten aufgrund von Verträgen kommt, die im Internet geschlossen wurden, kann man die Rechtsschutzversicherung privat in Anspruch nehmen und das weltweit. Allerdings ist hier die Deckungssumme niedriger. Meist liegt sie bei 20.000 bis 30.000 Euro.
Was man noch alles über den Privatrechtsschutz wissen sollte, kann man auf den nächsten Seiten nachlesen.