Privatversicherung - inwiefern ist man mit einem Rechtsschutz abgesichert?

Eine Privatversicherung Rechtsschutz ist eine freiwillige Schadensversicherung, die zwar keine existenzbedrohenden Risiken versichert, aber dennoch sinnvoll und wichtig ist. Die Privatversicherung kommt für alle Kosten auf, die im Rahmen eines Rechtsstreits im privaten Bereich anfallen. So ein Rechtsstreit ist immer mit sehr hohen Anwalts- und Gerichtskosten verbunden. Hat man eine Privatversicherung abgeschlossen, muss man sich um die Begleichung der Kosten keine Sorgen machen und kann seine ganze Aufmerksamkeit dem rechtlichen Streit widmen. Es ist eine große Entlastung, wenn man weiß, dass man durch einen Rechtsstreit in keine finanziellen Nöte gerät bzw. ihn überhaupt führen kann und nicht klein beigeben muss, nur weil man nicht über die nötigen finanziellen Mittel verfügt, um vor Gericht zu gehen. Vor dem Abschluss einer Privatversicherung ist es wichtig zu prüfen welche Leistungen abgedeckt sind und bis zu welchem Betrag. Meist bieten die Versicherungsunternehmen für den Privatrechtsschutz unterschiedliche Leistungspakete an, die sich in Deckungssummen, Selbstbeteiligung und natürlich der Versicherungsprämie unterscheiden. Ein Vergleich ist hier ratsam.

Üblicherweise in den Leistungen der Privatversicherung eingeschlossen sind die Kosten für einen Anwalt, die Gerichtsgebühren, Kosten für Sachverständige und Zeugen, wie auch die anfallenden Kosten des Prozessgegners, falls diese ebenfalls getragen werden müssen.

Auch wenn man mit dem Wissen Recht zu haben in einen Prozess geht, kann man sich nie sicher sein, auch Recht zu bekommen. Leider besteht immer das Risiko ein Gerichtsverfahren zu verlieren oder nur zum Teil Recht zugesprochen zu bekommen. Ist dies der Fall, muss man entweder einen Teil oder die gesamten Kosten übernehmen. Es ist unlängst bekannt, dass diese Kosten sehr hoch sein können, doch seit dem Jahr 2004 sind die Kosten noch einmal erheblich gestiegen. Zusätzlich sind seit 2006 die Honorare der Anwälte frei verhandelbar und nicht mehr an die Gebührenverordnung gebunden. Eine nicht zu unterschätzende Belastung sind auch die Gerichtskosten, bei denen – auch in der zweiten und dritten Instanz- eine Vorschusspflicht besteht. Im Ernstfall kann einen die Privatversicherung auch vor vorübergehenden finanziellen Engpässen bewahren.

Versichert ist immer der Versicherungsnehmer, der Ehepartner oder Lebenspartner, wenn dieser in der Versicherungspolice vermerkt ist. Zudem sind Kinder mitversichert, die noch nicht verheiratet und finanziell unabhängig sind. Meist beginnt der Versicherungsschutz schon ab Unterzeichnung des Vertrags, in einzelnen Fällen kann es aber auch eine Wartezeit von drei Monaten geben. Rechtsstreitigkeiten, die schon vor Vertragsabschluss begonnen haben sind ebenso nicht versichert, wie vorsätzlich begangene Taten, auch Scheidungen und Baustreitigkeiten werden durch die Privatversicherung nicht abgedeckt. Bei Scheidungen und anderen Familienstreitigkeiten (inklusive Erbrecht) werden nur die Kosten für die juristische Beratung übernommen, keine Gerichtskosten. Auch Geldstrafen und Geldbußen werden von der Privatversicherung nicht beglichen.

Tritt ein Fall ein, bei dem man die Leistungen der Privatversicherung in Anspruch nehmen will, sollte man sich von seiner Privatversicherung vor Beginn des Rechtsstreits die Zusage zur Kostenübernahme einholen oder man lässt dies den Anwalt tun. Die Zusage ist unbedingt notwendig, damit man die Sicherheit hat, dass der Rechtsschutz die Kosten übernimmt und man nicht auf ihnen sitzen bleibt.