Rechtsschutzversicherung - was ist das?

Eine Rechtsschutz Versicherung bietet die Sicherheit Rechtsansprüche ohne jegliches Kostenrisiko durchzusetzen. Ein Schutz, welcher durchaus sinnvoll sein kann. Die Rechtsschutz Versicherung kann helfen, wenn man beispielsweise im Urlaub ist und das Hotelzimmer am Urlaubsort nicht mit dem Angebot im Katalog übereinstimmt, oder das Sport- und Freizeitprogramm weicht stark von den Beschreibungen des Reiseveranstalters ab. Insgesamt ist man nicht zufrieden mit den Leistungen und möchte dafür eine finanzielle Entschädigung von dem Reiseveranstalter haben. In den meisten Fällen sind die Veranstalter nicht bereit finanziellen Ausgleich zu leisten. Mit einer Rechtsschutz Versicherung im Rücken wagt man den Schritt zum Anwalt. Ohne eine Rechtsschutz Versicherung würde man die Sache womöglich auf sich beruhen lassen und das nur aus Angst vor den anstehenden Kosten für Anwälte und das Gericht. Mit dem Abschluss eines Privatrechtsschutz muss man in solchen Situation nicht lange überlegen, man kann sofort sein Recht einfordern und dass ohne eigene Kosten. Es gibt jedoch noch zahlreiche andere Situationen, in denen man froh ist, wenn man sich für eine Rechtsschutz Versicherung entschieden hat. So kann es passieren, dass der Vermieter seinem Mieter eine Kündigung des Wohnverhältnisses wegen Eigenbedarfs zukommen lässt. Mieter ohne Rechtsschutz Versicherung werden sich vermutlich schnell eine neue Wohnung suchen. Mieter, die eine Rechtsschutz Versicherung haben, können sich zuerst Rat bei ihrem Anwalt holen und versuchen vor Gericht für ihr Recht zu kämpfen.

Bei einem Arbeitsrechtsstreit muss jede Partei in der ersten Instanz (Abschnitt eines Verfahrens vor Gericht) - unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreites - die anfallenden Anwaltskosten selber tragen. Wer eine Rechtsschutz Versicherung hat, braucht diese Kosten nicht selber zahlen, da diese von der Rechtsschutz Versicherung beglichen werden. Prozesskosten, welche bei jeder Gerichtsverhandlung entstehen, setzten sich aus den Gebühren für die Rechtsanwälte beider Parteien und den Gebühren für das Gericht zusammen. Hinzu können noch Gebühren für Sachverständige und Entschädigungen für Zeugen kommen. Nicht auszuschließen sind weitere Anwaltskosten für Vergleichsverhandlungen oder Gebühren für mehrere Auftraggeber. Nach der zweiten Instanz kann noch ein dritter Rechtsweg folgen, die Revision. Hierfür entstehen ein weiteres Mal Kosten, die erheblich höher sind, als die für den ersten Prozess und die Berufung.

Da die wenigsten Menschen in der Lage sind so hohe Anwalts- und Gerichtskosten selber zu zahlen, ist der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung empfehlenswert.


Beispiel für mögliche Prozesskosten, die im Ernstfall von der Rechtsschutz Versicherung übernommen werden:

Streitwert I. Instanz I. + II. Instanz
1.000 Euro 792 Euro 1.611 Euro
2.000 Euro 1.160 Euro 2.364 Euro
5.000 Euro 2.404 Euro 4.890 Euro
10.000 Euro 3.842 Euro 7.830 Euro
20.000 Euro 5.167 Euro 10.562 Euro
50.000 Euro 8.293 Euro 16.958 Euro

Hier sind keine Kosten für Zeugenentschädigungen und Sachverständigengebühren enthalten