Verkehrsrechtsschutz - was bietet diese Versicherung?

Der Verkehrsrechtsschutz ist im Gegensatz zur Kfz Haftpflichtversicherung keine Pflichtversicherung. Aus diesem Grund bleibt der Abschluss eines Verkehrsrechtsschutz jedem selbst überlassen. Allerdings sollte man sich vor Augen halten, dass im Straßenverkehr schnell etwas passieren kann. Das Risiko in einen Verkehrsunfall zu geraten haben nicht nur Vielfahrer, denn nur einmal nicht aufgepasst, kann es schon zu einem Auffahrunfall kommen. Oft ist es nicht eindeutig wer für den Unfall verantwortlich ist, so dass es schnell zu Streitigkeiten zwischen den Unfallbeteiligten kommt. In solchen Fällen ist der gerichtliche Weg fast unvermeidbar. Wie bei anderen Rechtsstreitigkeiten auch entstehen hier hohe Kosten für Anwälte und das Gericht. Hinzu können Kosten für Sachverständige, ärztliche Behandlungskosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld und natürlich den Schaden am Fahrzeug und Gebühren für einen Mietwagen kommen. Genau in solchen Fällen ist es wichtig einen Verkehrsrechtsschutz zu haben, der für die Kosten aufkommt. Dabei ist es egal, ob man als Unfallverursacher oder als Unfallopfer sein Recht einfordert.

Der Verkehrsrechtsschutz ist in drei Arten aufgeteilt: in die Fahrzeugversicherung, den Fahrerrechtsschutz und die Familienrechtsschutzversicherung. Bei der Fahrzeugversicherung ist nur ein bestimmtes Auto abgesichert, d.h. dass jeder, der dieses Fahrzeug fährt, einen Anspruch auf die Versicherungsleistung hat. Bei der Fahrerrechtsschutz ist nur der Versicherungsnehmer versichert und das auch nur dann, wenn er nicht sein eigenes Auto fährt. Deshalb ist diese Versicherungsform besonders für Außendienstmitarbeiter oder andere Personen mit Dienstwagen geeignet. Die umfangreichste Versicherungsart des Verkehrsrechtsschutz ist die Familienrechtsschutzversicherung, bei der nicht nur ein Fahrzeugschutz enthalten ist. Je nach Versicherer kann auch jedes Fahrzeug der Familie in diese Versicherung integriert werden, oft müssen die Fahrzeuge im Vertrag schriftlich aufgeführt sein. Neben dem eigentlichen Versicherungsnehmer sind auch alle im Haushalt lebenden Familienmitglieder mitversichert. Der Schutz besteht auch nicht nur beim Führen des eigenen PKWs, sondern auch bei der Nutzung von Mietwagen.

Insgesamt beschränkt sich der Verkehrsrechtsschutz allerdings nicht nur auf Rechtsstreitigkeiten im Rahmen einen Vorfalls mit dem Auto. Der Schutz erstreckt sich auf sämtliche Fahrzeuge wie Mofas oder auch Fahrräder. Zudem ist man auch als Fußgänger im Straßenverkehr abgesichert.

Welchen Schutz jede einzelne Versicherung genau bietet, muss im Vertrag natürlich nachgelesen werden und auch die Deckungssummen können variieren. Viele Versicherungsanbieter haben für ihre Kunden auch eine telefonische Rechtsberatung eingeführt, die im Zweifelsfall schnell mit Rat und Tat zur Seite steht.

Welche Leistungen bei den meisten Tarifen des Verkehrsrechtsschutz abgedeckt sind und welche nicht kann man der folgenden Tabelle entnehmen.

Versichert durch die Verkehrsrechtsschutz Nicht versichert durch den Verkehrsrechtsschutz
gerichtliche Streitigkeiten bezüglich der Kfz-Steuer Streitigkeiten bei Flug- oder Bahnverspätungen und bei Reiseverträgen
Durchsetzten von Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Unfall Ansprüche auf Schadensersatz, die durch eine KFZ- Haftpflicht abgedeckt sind
Verfahren, die mit Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldern zusammenhängen Verstöße gegen Park- und Halteverbotsvorschriften, falls nicht im Vertrag eingeschlossen
Rechtsstreit mit anderen Verkehrsteilnehmern Rechtsstreit mit dem eigenen Versicherungsunternehmen und Streitigkeiten zwischen Personen, die im Verkehrsrechtsschutz eingeschlossen sind
Gerichtliche und behördliche Verfahren, wenn der Fahrer zum Zeitpunkt der Ordnungswidrigkeit/ Straftat einen gültigen Führerschein hatte gerichtliche und behördliche Verfahren, wenn der Fahrer zum Zeitpunkt der Ordnungswidrigkeit/ Straftat keinen gültigen Führerschein hatte
Verfahren von Straftaten im Straßenverkehr bei Fahrlässigkeit Vorsätzlich begangene Straftaten im Straßenverkehr
Streitigkeiten in Bezug auf Sachen- und Vertragsrecht im Zusammenhang mit einem Auto (Kauf, Leasing)